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AG Dortmund, 13.08.2013 - 107 F 1078/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Dortmund, 13.08.2013 - 107 F 1078/12
- OLG Hamm, 30.01.2015 - 6 UF 155/13
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 30.01.2015 - 6 UF 155/13
Zulässige Altersbestimmung mit einer Röntgenuntersuchung
Die Beschwerde des Mündels vom 29.03.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 13.08.2013 (Az.: 107 F 1078/12) wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 16.03.2012 (Az.: 107 F 1078/12) stellte das Amtsgericht - Familiengericht - Dortmund fest, dass die Sorge der Eltern für die Beschwerdeführerin gemäß § 1674 BGB ruht und ordnete Vormundschaft an.